Kapital-Lebensversicherung - Charakteristika und kritische Betrachtung
Eine Kapital-Lebensversicherung kann Bestandteil der privaten Altersvorsorge ein. Hierzu wird erläutert, wie sich die Rendite in einer Kapital-Lebensversicherung zusammensetzt. Steuerliche Aspekte spielen auch eine wichtige Rolle. Ebenfalls gibt es Antworten auf die Frage, „Was tun? Ich kann meine Beiträge nicht mehr einzahlen“. In diesem Fall gibt es mehrere Optionen wie zum Beispiel Beleihung, Stundung oder Freistellung. Abschließend werden die Vor und Nachteile dieser Versicherung aufgezeigt und ein potentieller Vertragsabschluss kritisch bewertet.
Inhaltsverzeichnis:
1) Funktionsweise Lebensversicherung mit Focus auf Kapital-Lebensversicherungen
2) Auflösung von Kapital-Lebensversicherungen mit steuerlichen Aspekten
3) Vor und Nachteile Kapital-Lebensversicherung
4) Anbieter Vergleich “Beste Versicherer”
Lebensversicherung
Definition:
„Lebensversicherungen können für den Eigenbedarf oder zugunsten anderer Personen abgeschlossen werden. Dabei geht es darum, bei Eintreten des Versicherungsfalls einen möglichen oder konkret erwarteten Geldbedarf zu decken. [...] Zu unterscheiden sind zwei Arten des Eintretens des Versicherungsfalls: Todesfall (der Versicherungsfall tritt durch den Tod der versicherten Person ein) und Erlebensfall (der Versicherungsfall tritt durch das Erreichen eines vorab festgelegten Zeitpunktes ein)” (Handelsblatt).
Auf dem Markt gibt es zwei Arten der Lebensversicherung: Die Kapital-Lebensversicherung und die Risiko-Lebensversicherung.
Kapital-Lebensversicherung:
Definition:
Eine Kapital-Lebensversicherung ist ein möglicher Baustein der privaten Altersvorsorge und ein Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall.
Charakteristika:
Bei Vertragsabschluss wird festgelegt, wie viel Jahre der Vertrag laufen soll und wer im Todesfall von der Versicherung einmalig eine bestimmte Geldsumme (”Todesfallleistung”) erhält. Im „Erlebensfall” bekommt der Versicherungsnehmer am Ende der Vertragslaufzeit von seinem Versicherer eine Geldsumme, die sich aus einem garantierten und einem variablen Teil zusammensetzt (vgl. Bayerischer Rundfunk):
Garantierte Auszahlung: Sie errechnet sich aus der Summe aller gezahlten Beiträge abzüglich der Kosten für Verwaltung und Provisionen.
Variabler Auszahlungsteil: Im Falle, dass die Kapital-Lebensversicherung erlebt wird, ist die Auzahlungssumme mit von der Überschussbeteiligung abhängig. Als Überschussbeteiligung bezeichnet man eine finanzielle Beteiligung des Kunden an den Kapitalerträgen der Versicherungen. Die Versicherungen legen ihr Geld an Kapitalmärkten an. Daher variiert die Überschussbeteiligung, da die Zinserträge oder Kursgewinne auf den Kapitalmärkten je nach Jahr schwanken. Dazu hin muss man sich darauf verlassen, dass die Versicherungen die Versicherungsbeiträge bestmöglich anlegen. Laut dem Verein der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden 2007 knapp 26 % in Aktien und Fondsanteilen angelegt und der weitaus größte Anteil mit fast 60% machten festverzinsliche Wertpapiere aus (vgl. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft). Der deutsche Gesetzgeber hat zudem Vorsichtsmaßnahmen erlassen, die zum Schutz der Kunden dienen soll und im Falle einer Pleite zum Zuge kommen. 2004 wurde die Errichtung eines Sicherungsfonds für Lebensversicherer durch den Gesetzgeber angeordnet (Bundesministerium der Justiz). „Hierfür ist die Protektor Lebensversicherungs-AG vom Bundesministerium der Finanzen [...] mit den Aufgaben und Befugnissen des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer betraut worden” (Protektor). „Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt zudem auch in welchem Maße in Produkte mit hohem Risiko investiert werden darf” (ZDF). Dies gilt nach ZDF Informationen nur für deutsche Versicherer, Deutsche Niederlassungen internationaler Unternehmen sind nicht zu den gesetzlichen Sicherungsmaßnahmen verpflichtet.
Seit Januar 2008 müssen die Lebensversicherer ihre Kunden an stillen Reserven beteiligen. Diese zählen ebenfalls zum variablen Teil einer Lebensversicherung. Stille Reserven entstehen unter anderem, wenn eine Wertsteigerung eines Gutes vorliegt. Typisches Beispiel ist hier ein Grundstück, das vor 20 Jahren gekauft wurde. Wenn diese heute verkauft wird, hat das Grundstück meist an Wert gewonnen. Dieser Gewinn müssen die Lebensversicherer an ihre Kunden weiterleiten. Jedoch wird laut SWR-Berichten von diesen Gewinnen kaum was an den Kunden weitergegeben, da es an Transparenz mangelt (vgl. SWR). Wie viel dem Kunden ausbezahlt wird, hängt vom Versicherungspartner, von der Laufzeit und von den jährlichen Raten ab. Jedoch gibt es hierfür kein Gesetz, welches dies einheitlich regelt. Daher wird es für den Kunden schwer, mehr Geld einzuklagen.
Die Beiträge für die Lebensversicherung sind u.a. abhängig von der abgeschlossenen Versicherungssumme, der Vertragslaufzeit, dem Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers, dem Geschlecht und den Hobbys. Diese Angaben sollten auf jeden Fall wahrheitsgetreu beantwortet werden, denn sonst kann es zum Verlust des Versicherungsschutz kommen.
Üblicherweise ist in die Kapital-Lebensversicherung die jährlich gleiche Rate einzuzahlen. Es kann jedoch auch eine dynamische Beitragsanpassung vereinbart werden. Diese beinhaltet, dass die jährliche Inflation mit eingerechnet wird und so die Beiträge um ca. 3% steigen.
Kapitalentwicklung:
Die Lebensversicherer werben mit einer Gesamtverzinsung von 4% bis 5%. Jedoch ist die Gesamtverzinsung nicht mit der Rendite zu verwechseln. Die Gesamtverzinsung bezieht sich nicht auf das gesamte eingezahlte Kapital, sondern nur auf den Sparanteil, der ca. 70% der eingezahlten Beiträge ausmacht. Der Sparbetrag ist niedriger, da hier Verwaltungskosten und die Kosten für den Todesfallschutz schon abgezogen wurden. Gesetzlich garantiert sind 2,25% auf den Sparanteil. Somit ist der effektive Zins sogar noch um etwa ein Drittel niedriger, da Zinsen nur auf den Sparanteil gerechnet werden.
Auflösung von Kapital-Lebensversicherungen:
Wenn der Kunde seine Kapital-Lebensversicherung nicht weiterführen will, hat er verschiedene Möglichkeiten: Kündigung, Verkauf, Beleihung, Beitragsstundung, Beitragsfreistellung oder die Reduzierung der Versicherungssumme. Steuerliche Aspekte sind unter dem Punkt Steuern näher aufgeführt.
Kündigung von Kapital-Lebensversicherungen:
Jede zweite Lebensversicherung wird in Deutschland vorzeitig gekündigt.
Hierzu gibt es drei verschiedene gesetzliche Regelungen, je nachdem wann die Lebensversicherung abgeschlossen wurde. Bei Kündigung (vor Ablauf von 12 Jahren bei Altverträgen, bzw. vor erreichen des 60. Lebensjahres bei Neuverträgen) ist der gesamte Gewinn mit 25% Abgeltungssteuer zu versteuern (siehe Punkt Steuern).
Abschluss vor Mai 2001:
Der Rückkaufswert, auch mit Abzug der Verwaltungs, Provision und Stornokosten, muss mindestens die Hälfte aller eingezahlten Beiträge ausmachen. Sollte man seinen Rückkauf bereits vor Mai 2001 getätigt haben und mit 0 Euro daraus hervorgegangen sein, müssen Nachzahlungen von Seiten der Versicherung mit mindestens der Hälfte der eingezahlten Beiträge geleistet werden (vgl. Lebensversicherungsrückaufswert).
Abschluss zwischen Mai 2001 und Januar 2008:
Im Falle eines Abschluss der Lebensversicherung zwischen Main 2001 und Januar 2008 gibt es noch keine eindeutige Rechtsprechung. Hier müssen die Kunden noch auf eine Rechtssprechung warten(vgl. Deutschland Radio).
Abschluss nach 2008:
Mit dem ab 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird nun auch noch die Zahlung der Abschlusskosten auf 5 Jahre verteilt (Bundesministerium der Justiz). Dies sorgt für wesentlich höhere Rückzahlungen, wenn der Vertrag bereits nach dem ersten oder zweiten Jahr aufgelöst wird (vgl. Lebensversicherungsrückaufswert).
Verkauf von Lebensversicherungen auf dem Kapitalmarkt:
Eine Alternative zur Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist der Verkauf der Police an ein Ankaufunternehmen. Das Ankaufunternehmen zahlt mehr Geld als die Versicherer, weil sie den Vertrag weiterführenund am Ende die Gewinne erhalten. Die Ankaufunternehmen machten bis zur Finanzkrise 2007 ein gutes Geschäft. Doch seit der Finanzkrise, haben auch die Policen-Aufkäufer einen schweres Leben. Gemäß dem SWR haben nur Versicherungskunden eine Chance, die einen Vertrag bei einer großen, renommierten Gesellschaft aufweisen können, einer Police im Wert von mindestens 10.000,- Euro und höchstens drei bis vier Jahren Restlaufzeit. Aber selbst dann zahlen die Aufkäufer den Kunden heute deutlich weniger. Gerade einmal 3% bis 4% mehr als der Rückkaufswert der Versicherung sind möglich(vgl. SWR).
Weiterer Vorteil ist, dass bei Verkauf der Police das Versicherungsverhältnis vom Investor fortgesetzt wird. Somit bleibt die Todesfallabsicherung dem Verkäufer oft erhalten.
Die bekanntesten Ankaufunternehmen sind Cash.life, Agis, CFI Fairplay, Life finance oder Policen Direkt.
Der Verkauf einer Lebensversicherung löst seit 2009 Abgeltungssteuer aus (siehe Punkt Steuern).
Verkaufen sollte man eine Lebensversicherung allerdings nur, wenn keine der folgenden Alternativen eine Lösung bietet:
Beitragsfreistellung:
Der Kunde muss zeitweise oder für immer keine Beiträge mehr zahlen. Der Versicherungsvertrag und Schutz bleibt bestehen, obwohl die Auszahlungssumme sich durch die gekürzten Beiträge verringert. Wird diese Beitragszahlung innerhalb von sechs Monaten wieder aufgenommen, erfolgt eine Widerinkraftsetzung des Vertrages ohne nochmalige Gesundheitsprüfung (vgl. ruerup-riester-rente.net). Ebenfalls verzinst sich das eingesetzte Kapital weiterhin. Außerdem ist die Beitragsfreistellung, genau wie der Verkauf der Police, nur bei einem bereits relativ hohen angesparten Betrag und auch nur im letzten Drittel der Vertragslaufzeit möglich (vgl. NDR Fernsehen).
Beitragsstundung:
Mit einer Beitragsstundung können die Beitragszahlungen für einige Monate aufgeschoben werden. Hat sich die finanzielle Lage wieder gebessert, kann der Betroffene die Beiträge dann nachzahlen oder er kann eine Laufzeitverlängerung beantragen. Allerdings muss die volle Leistung später erbracht werden. Somit bleibt die Auszahlungssumme die gleiche.
Weitere Möglichkeiten wären die Versicherungssumme zu reduzieren, die Dynamik auszusetzen oder die Kündigung von Zusatzleistungen wie Berufsunfähigkeit oder Unfallzusatzversicherungen.
Rechenbeispiel Stiftung Warentest:
Weitersparen, stilllegen, kündigen oder verkaufen….
Die folgende Übersicht zeigt die Erlöse und Renditen aller Varianten am Beispiel einer Kapital-Lebensversicherung bereitgestellt von Stiftung Warentest in 2006 (Stiftung Warentest):


Quelle: Stiftung Warentest
Beleihung der Lebensversicherung
Die Alternative für alle, die nur kurzfristig Geld brauchen, könnte eine sogenannte Beleihung der Lebensversicherung sein. Denn im Vergleich zu sonstigen Krediten sind die Zinsen bei den sogenannten Policendarlehen deutlich günstiger, da das angesparte Guthaben in der Lebensversicherung als Sicherheit dient. Im Falle, dass das Darlehen nicht zurückbezahlt werden kann, greift der Versicherer auf die Lebensversicherung zurück. Ebenfalls bleibt der Versicherungsschutz meist bestehen. Das Policendarlehen sollte auf einmal ausgezahlt werden, und nicht über Raten erhalten werden. Der Versicherer kann auswählen, ob er das Darlehen in regelmäßigen Raten abstottern will, oder ob er es einmalig zurückzahlen will. Bei der Einmal-Summe wird dies mit der am Ende ausbezahlten Versicherungssumme verrechnet. Zweitmarktanbieter verlangen Mindestwerte des Rückkaufswert von 5.000 bis 10.000 EUR, Versicherer reichen oft auch kleinere Darlehen aus (siehe Handelsblatt).
Anbieter:
Das Handelsblatt hat zusammen mit der FMH-Finanzberatung für Policendarlehen Tarifkonditionen zusammengestellt. Auf dem Markt gibt es Versicherer und Zweitmarktanbieter. Bei den Versicherern zeichnen sich die Debeka (5,06%) und Huk24 (5,58%) durch niedrige Effektivzinsen aus. Policen Direkt und Lifebond bieten Policendarlehen schon zu einem effektiven Zinssatz ab 4,49% an. Die genaue Aufschlüsselung und weitere Anbieter können dem Handelsblatt entnommen werden.
FAZIT Auflösung Kapital-Lebensversicherung:
Gerade heute, wo der Verkauf von Versicherungspolicen aufgrund der wirtschaftlichen Situation kaum mehr Geld einbringt und bei der Kündigung auch mit gravierenden Einbußen zu rechnen ist, scheint eine Vertragsweiterführung mit Beitragsstundung, Beitragsfreistellung oder Beleihung am meisten Sinn zu machen. Somit hat man Zeit auf bessere Zeiten zu warten und dann die Police zu besseren Konditionen zu verkaufen oder die Beiträge nach zuzahlen.
Steueraspekte:
Seit 2009 gilt bei Verkauf und Kündigung von Lebensversicherungen die Abgeltungssteuer. Demnach wird ab 2009 jeder Kapitalertrag, der über den neuen Sparerpauschpetrag hinausgeht mit einheitlich 25% besteuert (vgl. www.abgeltungssteuer.net). Innerhalb des Sparerpauschbetrag können Zinsen und Dividenden steuerfrei eingenommen werden (801 EUR pro Person). Während der Ansparphase bei Lebensversicherungen muss diese Steuer nicht gezahlt werden.
Kapital-Lebensversicherungen vor 1. Januar 2005
Verträge die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind im vollem Umfang steuerfrei. Zudem sind die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung absetzbar. Dieses gilt allerdings nur, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt, mindestens fünf Beiträge gezahlt wurden und ein Todesfallschutz von 60% vereinbart ist (vgl. www.altersvorsorge-heute-sichern.de).
Neu seit Abgeltungssteuer 2009: Werden diese Bedingungen jedoch nicht erfüllt, oder kündigt oder verkauft der Versicherungsnehmer seinen Vertrag vor Ablauf der 12 Jahre, so ist der gesamte Gewinn mit 25% Abgeltungssteuer zu entrichten. Bisher galt der persönliche Steuersatz von max. 42% (www.abgeltungssteuer2009.net).
Kapital-Lebensversicherungen nach 1. Januar 2005
Für Verträge nach 2005 sind keine Vorsorgeaufwendungen mehr absetzbar und der Ertragsanteil (Auszahlungsbetrag minus eingezahlte Beiträge) ist jetzt zur Hälfte zu versteuern. Dieses gilt wiederum auch nur dann, wenn der Vertrag 12 Jahre oder länger läuft und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr vorgenommen wird. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Ertrag voll steuerpflichtig (vgl. www.altersvorsorge-heute-sichern.de).
Dadurch dass die Kapital-Lebensversicherung nur mit dem halben Steuersatz zu versteuern ist, sind sie immer noch steuerlich begünstigt, wenngleich auch weniger als zuvor.
Rechenbeispiel:
Beispiel: Wer mit 60 Jahren aus einer Lebensversicherung 100.000 EUR erhält und über die Jahre 45.000,00 Euro Beiträge eingezahlt hat, muss den Ertragsanteil von 55.000 EUR zu 50% versteuern. Also sind 27.500 EUR zu versteuern (55.000 EUR * 50%). Nun ist der persönliche Steuersatz wichtig. Wenn der persönliche Steuersatz bei 40% liegt, ergäbe das Steuern von 11.000 EUR (27.500 EUR * 40%).
Neu seit Abgeltungssteuer 2009: Werden diese oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, oder kündigt oder verkauft der Versicherungsnehmer seinen Vertrag vor dem erreichen seines 60. Lebensjahres, so ist der gesamte Gewinn mit 25% Abgeltungssteuer zu versteuern. Bisher galt der persönlichen Steuersatz von max. 42% (vgl.<!–[if gte mso 9]> Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 <![endif]–><!–[if gte mso 9]> <![endif]–> www.abgeltungssteuer2009.net).
Vorteile von Kapital-Lebensversicherungen:
- Die Kapital-Lebensversicherung besteht auch aus einer Risiko-Lebensversicherung. Das bedeutet, ein im Versicherungsvertrag genannter Begünstigter erhält im Todesfall des Versicherten eine festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt. Dieser Vorteil hat allerdings zu einem hohen Preis → Summe für Vermögensaufbau sinkt damit (siehe Punkt Kapitalentwicklung)
- Garantierte Verzinsung von 2,25% auf den Sparanteil
- sichere Anlage aufgrund gesetzlicher Vorgaben (siehe Punkt Charakteristika)
- Steuerliche Vorteile (siehe Punkt Steuern)
- Können als Sicherheit für einen Kredit dienen
Nachteile von Kapital-Lebensversicherungen:
- Nur als langfristige Anlage geeignet: eine vorzeitige Verfügung ist möglich, allerdings nur mit erheblichen Einbußen
- nur ca. 70% der Beitragssumme wird für den Vermögensaufbau genutzt, der Rest wird zur Deckung des Risikoschutzes und der Kosten verwendet.
- Unterdurchschnittliche Rendite in wirtschaftlich schweren Zeiten, kaum Inflationsausgleich
- bei Kündigung oder Verkauf oft gewaltige Einbußen der schon bereits eingezahlten Versicherungsbeiträge
- Vertrag wird über Jahrzehnte festgelegt. Wenig Flexibilität um seine Vorsorgeart zu ändern
Anbieter - Test:
Ergebnisse Map-Report:
Beim neusten Map Report von 2009 wurde die Lebensversicherer anhand von drei Kriterien bewertet:
- der Bilanz der Unternehmen, (Gewichtung 43/100)
- dem Service, mit besonderem Augenmerk auf die Stornoquote (Gewichtung 24/100)
- der Rendite, welche Altverträge erwirtschaftet haben (Gewichtung 33/100)
Höchstpunktzahl ist 100
Am besten schnitten Debeka (84 Punkte), Asstel (80 Punkte), DEVK (79 Punkte), Europa (78 Punkte), Huk-Coburg (78 Punkte), Cosmos (76 Punkte), R+V (75 Punkte) und die Allianz (74 Punkte) ab.
Teilsieger wurden bei der Bilanz Asstel, beim Service die DEVK Allgemeine, die höchste Nettorendite erzielte Fortis Deutschland, die geringsten Verwaltungskosten hatte mit der Europa eine Direktversicherung, die geringste Stornoquote kann die Hannoversche verbuchen (siehe FAZ).
Das Abendblatt hat folgenden Test des „Map report” veröffentlicht (vgl. Abendblatt)
(1) Eingezahlt wurden von einem 30 Jahren alten Angestellten 1.200 EUR jährlich.
(2) Betrag, der bei Ablauf der Versicherung tatsächlich ausgezahlt wurde.
Die Rangfolge richtet sich nach der Ablaufleistung 2009. k. A. keine Angaben

Wie sehr sich die unterschiedliche Anlagestrategie der Assekuranzen niederschlägt, zeigen auch die Map-Ergebnisse. So bietet die Debeka für einen 30-Jahres-Vertrag eine Ablaufleistung von 112.617 Euro. Die Allianz dagegen liegt auf Rang 18 und zahlt am Ende der Laufzeit 89.972 Euro. Die Hamburg-Mannheimer bietet 85.264 und liegt auf Platz 29 (vgl. Welt). Mit zu den Schlusslichtern zählt Condor, die gerade einmal 85.867 Euro auszahlt.
Ergebnisse Assekurata:
Eine weitere Einschätzung der Lebensversicherer hat Assekurata vorgenommen (Assekurata). Assekurata ist die erste deutsche Ratingagentur, die sich auf die Qualitätsbeurteilung von Versicherungsunternehmen aus Kundensicht spezialisiert hat.
Sicherheit, Erfolg, Gewinnbeteiligung/Performance, Kundenorientierung und Wachstum/Attraktivität im Markt sind die Faktoren für das Rating. Nachstehende Tabelle zeigt die Einschätzung von Assekurata.
Quelle: Assekurata
Deutsches Finanz Service Institut:
Bei diesem Institut werden die Lebensversicherer mit dem sogenannten Stresstest anhand ihrer finanziellen Stärke eingeschätzt. Der Schwerpunkt liegt auf dem finanziellen Ausfallrisiko. Wenn eine Firma mehr wie 100 Punkte erreicht, kann davon ausgegangen werden, dass diese in einem schwierigen Marktumfeld trotzdem noch die Verpflichtungen gegenüber des Versicherten erbringen kann. Die genauen Ergebnisse können unter Focus Money eingesehen werden.
Andere Optionen zur Kapital-Lebensversicherung:
Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg hat im Juni 2009 eine Broschüre mit dem Titel “Ampelcheck Geldanlage” herausgegeben, welche Geldanlage für Kunden nach den Farben grün, gelb und rot bewertet. Grün ist wie beim Ampelsystem die beste Option. Für Kapital-Lebensversicherungen vergab die Verbraucherschutzzentrale ein rot. Wie oben schon bemängelt, sei die Anlagedauer zu lang und die Rendite zu niedrig.
Anstatt einer Kapital-Lebensversicherung sollte man sicher andere Optionen überlegen. Im Gegensatz dazu kamen Riesterprodukte eindeutig besser weg. Ebenfalls als positiv sahen die Verbraucherschütze Anlagen in Gold, Briefmarken oder Kunstgegenschätze. Bundeswertpapiere werden auch als unbedenklich eingestuft (vgl. Süddeutsche).
Wichtiges Fachvokabular Lebensversicherung:
Rückkaufswert: Ist der Wert einer Versicherung der man erhält, wenn der Vertrag vom Versicherungsnehmer gekündigt wird.
Versicherungspolice: Ist die Urkunde über einen Versicherungsvertrag, in der alle Versicherungsleistungen zusammengestellt sind.
Stille Reserven: Diese entstehen unter anderem, wenn eine Wertsteigerung eines Gutes vorliegt. Typisches Beispiel ist ein Grundstück, welches vor 20 Jahren gekauft wurde. Wenn dieses heute verkauft wird, hat es meist an Wert gewonnen.
Überschussbeteiligung: Damit wird der Kunde an den Kapitalerträgen der Versicherungen beteiligt. Die Versicherungen legen ihr Geld an Kapitalmärkten an. Daher variiert die Überschussbeteiligung, da die Zinserträge auf den Kapitalmärkten je nach Jahr schwanken.
Dynamische Beitragsanpassung: Dieser beinhaltet, dass die jährliche Inflation mit eingerechnet wird und so die Beiträge leicht steigen.
Policen-Aufkäufer: Ist ein Unternehmen, welches Lebensversicherungen von Privatkunden abkauft. Das bestehende Versicherungsverhältnis wird vom Investor fortgesetzt.
Abgeltungssteuer: Seit 2009 gilt bei Verkauf und Kündigung von Lebensversicherungen die Abgeltungssteuer. Jeder Kapitalertrag, der über den neuen Sparerpauschbetrag hinausgeht, wird mit einheitlich mit 25% besteuert. Innerhalb des Sparerpauschbetrags können Zinsen und Dividenden steuerfrei eingenommen werden (801 EUR pro Person und Jahr).

Versicherungsguide für Absolventen: » Finanzkommune Magazin sagte:
[...] Bei Vertragsabschluss wird festgelegt, wer im Todesfall von der Versicherung einmalig eine bestimmte Geldsumme (”Todesfallleistung”) erhält. Im „Erlebensfall” bekommt der Versicherungsnehmer am Ende der Vertragslaufzeit von seinem Versicherer eine Geldsumme, die sich aus einem garantierten und einem variablen Teil zusammensetzt. Kapital-Lebensversicherungen sind eine sichere Anlage, da meist in festverzinsliche Wertpapiere investiert wird. Allerdings wird nicht auf die ganze eingezahlte Summe Ertragszinsen gezahlt. Viel Geld geht für Provisionen, dem Todesfallschutz und sonstigen Gebühren verloren, und die Rendite ist daher massig. Allenfalls ist eine Kapitallebensversicherung eine sinnvolle Anlage, wenn nicht vorzeitig gekündigt wird. Von Verbraucherschützern und dem „Finanztest” wird sie nicht empfohlen. Näheres gibt es unter Finanzkommune Kapital-Lebensversicherung. [...]
August 26th, 2009 um 5:37 pm