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Riester Rente

Die Riester-Rente ist ein sehr beliebtes Instrument der privaten Altersvorsorge. Mit diesem Blog werden die Eigenheiten der vier verschiedenen Riester Arten (Riester-Versicherung, Riester-Fonds-Sparplan, Riester-Banksparplan und Wohn-Riester) aufgezeigt. Welcher Personenkreis staatlich gefördert wird und an welche Voraussetzungen dies gebunden ist. Dazuhin werden die Optionen mit Vor und Nachteilen aufgezeigt und Empfehlungen abgegeben, welche Produkte am meisten Sinn machen. Gestützt sind diese Angaben u. A. auf Testurteile von Stiftung Warentest.

Definition:

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird.

Übersicht über die die Riester Rente:

Die Angebote „Riester” lassen sich in vier Grundtypen einteilen:

Mehr als 12 Millionen Deutsche haben seit 2002 eine Riester Rente abgeschlossen. Eindeutig am beliebtesten mit über 75% ist hierbei die klassische und fondsgebundene Versicherung, gefolgt von dem Riester-Fonds-Sparplan und dem Riester-Bank-Sparplan (vgl. NDR).

Charakteristika der Riester-Rente:

Bei der Riester-Rente wird garantiert, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen voll zur Verfügung stehen. Dazuhin ist die Anlage pfändungsgeschützt und wird im Falle von Hartz IV nicht angerechnet (vgl. Bundesministerium der Justiz).

Alle vier Riester-Produkte,  werden im Falle einer Pleite des Versicherers durch die Auffanggesellschaft „Protektor” aufgefangen (vgl. ARD).

Die Auszahlungen beginnen frühestens mit Vollendung des 60. und spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Wenn für die gesetzliche Rente das Eintrittsalter steigt, dann wirkt sich das auch auf die Riester Rente aus. Bei Renteneintritt bekommt man seine Rente normalerweise monatlich, aber bis zu 30% des Kapitals kann als einmalige Sonderzahlung ausgezahlt werden.

Der Beitrag beläuft sich auf 4% des Vorjahreseinkommens (max. 2.100 EUR= abzüglich der staatlichen Zulagen (siehe www.riesteronline.de).

Es ist auch möglich weniger als die 4% einzuzahlen, allerdings verringert sich dann auch die staatliche Förderung. Genau so ist es möglich, die Beiträge für einige Zeit auszusetzen, allerdings gibt es in diesem Fall keine staatliche Förderung. Der Sockelbetrag, also der Mindestbeitrag, um staatliche Zuschüsse erhalten zu können, liegt bei 60 Euro im Jahr (siehe www.riesterrente-online.info).

Voraussetzungen:

“Riestern” darf jeder, der Beiträge in die Rentenversicherung zahlt. Dazu zählen neben herkömmlichen Arbeitnehmern auch Zivildienstleistende, pflichtversicherte Selbständige und Arbeitslose, die Arbeitslosengeld oder Hartz IV bekommen. Auch Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen, werden die ersten vier Jahre vom Staat gefördert (vgl. Bayerischer Rundfunk). Dieser Personenkreis wird als unmittelbar förderungsberechtigt bezeichnet. Dazu hin gibt es noch den mittelbar förderungsberechtigten Personenkreis. Mittelbar ist derjenige, der die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt, aber mit einer unmittelbar geförderten Person verheiratet ist. Mittelbar förderungsberechtige Personen erhalten ebenfalls Zulagen vom Staat.

Staatliche Zulagen für alle Riester Variationen:

  • Grundzulage Erwachsener 154 Euro pro Jahr.
  • Zulage Kind: 185 Euro zusätzlich.
  • Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, erhöht sich der Betrag sogar auf 300 Euro.
  • Wer noch keine 25 Jahre alt ist und „riestert”, bekommt einmalig 200 Euro vom Staat.

Der jährliche Zuschuss muss beantragt werden. Sie können auch rückwirkend für zwei Jahre beantragt werden. Die beste Lösung ist hier einen „Dauerzulageantrag” für den Riestervertrag zu stellen, der dann ein Leben lang gilt.

Rechenbeispiel:

Bei einem Bruttojahresverdienst von 35.000 EUR müssen 4%, also 1.400 EUR als Beitrag abgeführt werden, um die maximale Förderung in Anspruch zu nehmen. Ein Erwachsener erhält 154 EUR Zulage, bei zwei Kindern bekäme er weitere 370 EUR Zulage. Ein Erwachsener mit zwei Kindern bekäme demnach insgesamt 524 EUR vom Staat, 876 EUR müsste er selbst aufbringen.

Auflösung Riester:

Bei der Riester Versicherung oder bei der fondsgebundenen Versicherung sind die Verträge oft sehr teuer. „Die Kosten fressen die Förderung auf” (Hessischer Rundfunk). Anderer Fall für eine Kündigung wäre Arbeitslosigkeit, die Beiträge können nicht mehr bezahlt werden. Bei beiden Fällen stellt sich die Frage nach der Auflösung des Vertrags.

Anders als Lebensversicherungen darf die Riester nicht abgetreten oder beliehen werden (vgl. WDR). Welche Möglichkeiten bleiben noch?

  • Kündigung: Bei Kündigung des Vertrages vor Rentenantritt muss die volle Förderungen (Zulagen und Steuervorteil) ab Beginn zurückgezahlt werden. Bisher steuerfreie Erträge müssen nachversteuert werden. Bei einer Kündigung in den ersten Jahren fallen Gebühren bis zu 50% an (vgl. Bayerischer Rundfunk). Von dem her eher nicht zu empfehlen.
  • Vertrag ruhen lassen: Bei einer finanziellen Engpasssituation ist es besser den Vertrag ruhen zu lassen. Es wird nichts eingezahlt und es gibt keinen Zuschuss. Aber es muss nichts versteuert oder zurückgezahlt werden.
  • Vertrag wechseln: Falls ein Wechsel in Frage kommt, sollte man sich bewusst sein, dass hier Gebühren anfallen. Insbesondere wenn die Gesellschaft gewechselt wird, sind diese Gebühren zwischen 50-100 EUR nicht zu verachten (vgl. Boerse ARD). Weder die bis dahin in Rechnung gestellten Abschluss- und Vertriebsgebühren noch etwaige Ausgabeaufschläge (bei Fondsprodukten) werden aber erstattet. Jedoch können hier die staatlichen Zuschüsse mitgenommen werden. Teilweise ist es besser den Vertrag zu kündigen und zu einem billigeren Vertrag zu wechseln. So können die Wechselgebühren in den darauffolgenden Jahren, aufgrund von niedrigeren Verwaltungsgebühren, wieder wett gemacht werden.

Bei der Riester Versicherung ist der Wechsel besonders teuer. Die Versicherer müssen laut Gesetz die Abschlusskosten für die gesamte Laufzeit auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilen. Dies bedeutet, dass eine Kündigung mit Wechsel des Anbieters möglichst in den ersten Jahren erfolgen sollte und nicht später, wenn bereits die vollen Abschlusskosten verrechnet wurden (vgl. www.finanztip.de).

Steueraspekte:

In der Ansparphase unterliegen Beiträge, Zulagen und Zinsen bei allen Riester Variationen keiner Besteuerung (siehe www.steuerlexikon-online.de). Die Beiträge für die Riester-Rente werden nachträglich von der Steuer befreit. Die Sparer bekommen ihr Geld über die Steuererklärung zurück, schließlich bezahlen sie die Beiträge zunächst von ihrem Nettolohn.

Bis zu einer Höhe von 2.100 Euro sind Beiträge steuerlich als Sonderausgabe absetzbar (vgl. ZDF).

Hier ist zu beachten, dass Ehepaare, die unmittelbar gefördert werden somit 4.200 EUR absetzen können. Pro Person bleibt der Höchstbetrag aber trotzdem bei 2.100, d.h. eine Übertragung eines nicht voll ausgeschöpften Sonderausgabenabzugs kann nicht vorgenommen werden. Mittelbar Förderungsberechtigte können überhaupt keine Sonderausgaben ansetzen.

Wenn im Ruhestand die Beträge ausgezahlt werden, unterliegen diese der Versteuerung als „sonstige Einkünfte” (vgl. Bundesministerium der Justiz). Bei der Auszahlung greift die Abgeltungssteuer von 25% nicht (vgl. ZDF).  Von Vorteil ist, dass im Rentenalter der persönliche Steuersatz niedriger ist wie zu Erwerbszeiten und daher fährt man immer besser wie mit der Abgeltungssteuer.

FAZIT Steuern: Auf alle Fälle bleibt zu sagen, dass dies die jetzigen Steuergesetze sind. Wie die Steuerlage in der Zukunft aussieht, kann nicht vorausgesehen werden.

Übersparung:

Um weitere Steuervorteile auszunützen, kann der Vertrag mit egal bei welcher Riester Variante „überspart” werden. Dies heißt, dass mehr Beiträge wie die 4% vom Bruttoeinkommen eingezahlt werden. Diese Beiträge werden vom Anbieter angelegt und dieser garantiert auch, dass die Beiträge bei Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Da der dazu gezahlte Beitrag keine steuerlichen Zuschüsse mit sich bringt, werden diese jedoch bei der Auszahlungsphase steuerlich begünstigt. Die Erträge aus Übersparung sind zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Diese Steuer-Ersparnis erfolgt nur, wenn die Auszahlung ab einem Alter von 60 Jahren und nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit erfolgt. Sind die Voraussetzungen „12 Jahre Vertragslaufzeit” und „Mindestalter 60 Jahre” bei Auszahlung nicht erfüllt, muss der komplette Ertrag mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden (siehe www.riesterrente-info.de). Die aus der Überzahlung resultierende Rente kann als Einmalauszahlung bei Rentenbeginn vollständig entnommen werden.

Ausnahme Riester Fondssparplan: Ein Riester Fondssparplan kann zur Altersvorsorge auch ohne Förderung bespart werden. Nicht gefördert sparen darf uneingeschränkt jeder. Für ungeförderte Riester Fondssparpläne gibt es sogar noch einen weiteren Steuervorteil, wenn der  ungeförderte Riester Fondssparplan mindestens 12 Jahre bestehen bleibt und die bezugsberechtigte Person bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt ist. Dann brauchen die Gewinne aus einem (ungeförderten) Riester Fondssparplan nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden (www.2009-abgeltungssteuer.de ). Dies gilt jedoch nur für die Gewinne, Beiträge sind steuerfrei zu vereinnahmen (Sueddeutsche).

Riester Versicherung:

Klassische Riester Versicherung:

Als klassische Riester Versicherung wird bezeichnet, wenn vom Versicherungsnehmer jahrelang Beiträge eingezahlt werden. Diese Beträge werden mindestens mit der Garantieverzinsung von zurzeit 2,25% verzinst. Diese Summe kann durch Überschussbeteiligungen der Versicherer sogar noch höher sein. Frühestens ab dem 60. Lebensjahr wird lebenslang eine monatliche Rate ausgezahlt wird oder es wird ein Teil als „einmal Auszahlungssumme” gezahlt. Welche Option auch immer muss in einem Vertrag festgehalten werden.
In der klassischen Rente dürfen laut Versicherungsgesetz nur 35% in Aktien angelegt werden, um so das Risiko einzudämmen (vgl. Bundesministerium der Justiz).

Fondsgebundene Riester Versicherung:

Es gibt auch noch die Form der fondsgebundenen Riester Versicherung. Diese ähnelt der klassischen Riester Versicherung, nur dass die Beiträge in Investmentfonds angelegt werden. Es wird damit geworben, dass diese Form mehr Rendite abwirft, wie die klassische Variante. Allerdings kann es auch sein, dass die Fonds fallen. Dann erhält der Sparer nur seine eingezahlten Beiträge zurück, evtl. ohne Verzinsung. Bei dieser Variante gibt es also keine Garantieverzinsung.

Kosten:

Sowohl bei der klassischen Riester Versicherung wie auch bei der fondsgebundenen Versicherung fallen erhebliche Kosten an.  Noch teurer als die klassische Versicherung sei in der Regel die fondsgebundene Riester Versicherung.

Die Riester Versicherung ist von allen 4 Riester-Varianten die teuerste Option, wird aber erstaunlicherweise am Meisten abgeschlossen.Von den Zinserträgen werden die Kosten für Provisionen und Verwaltung abgezogen. Laut Angaben des NDR gehen 10-15% der Beiträge als Kosten weg.

Dies liege nach NDR Informationen daran, dass die Banken und Versicherungen mit dieser Form am meisten Geld machen können.
Stiftung Warentest empfiehlt in der Ausgabe vom finanztest 10/2008 die Beiträge möglichst jährlich im Voraus zu zahlen, da so keine Ratenzuschläge anfallen.

Für wen sind Riester Versicherungen empfohlen?

Für 40-50 Jährige ist die Riester Versicherung empfohlen, da in dieser Altersgruppe das Risiko mit der klassischen Riester-Rente im Vergleich zum Riester Fonds Sparplan (nicht zu verwechseln mit fondsgebundenen Riester Versicherung) erheblich eingeschränkt wird. Ebenfalls wird es bei sehr risikoscheuen Menschen empfohlen, da es eine Auszahlungsgarantie der eingezahlten Beiträge gibt, sowie eine Zinsgarantie bei der klassischen Variante. Trotzdem steht eine Riesterversicherung in direkter Konkurrenz mit einem Riester Banksparplan. Dort ist die Rendite besser, da kaum Kosten anfallen (siehe Punkt Banksparplan)
Bei jüngeren Personen wird angenommen, dass diese die Kursschwankungen an den Kapitalmärkten besser ausgleichen können und daher eine wesentlich höhere Rendite erhalten. Daher sollte diese Personengruppe mit einem Fonds-Sparplan Riestern.

Rendite bei Rentenversicherung und Lebensversicherung:

Bei klassischen Rentenversicherungen ist die Rendite meist höher wie bei Lebensversicherungen. Dies liegt daran, dass die Riester-Rente staatliche gefördert wird. Dazuhin wird bei Lebensversicherungen noch der Todesfall abgesichert, der wiederum die Rendite mindert, weil Zinserträge nur auf den Sparanteil gerechnet werden.
JEDOCH: Hinter der Riester Renten/Versicherung verbergen sich stolze Beitragskosten für Provision und Verwaltung. Die Riester Versicherung ist von allen vier Riester-Varianten die teuerste Option.

Tests Anbietervergleich:

Im Finanztest Riester-Rentenversicherung Vorsorgen mit Ausdauer finanztest 10/2008 wurden die Riester-Rentenversicherungen anhand der Rentenzusage/Kosten (50%), des Anlageerfolgs (40%) und Transparenz (10%) bewertet. Die Rentenzusagen beinhaltet die Rente ohne Überschüsse. Die Kosten der Versicherer wurden berücksichtigt, sowie der Anteil von Eigenbeiträgen und den Zulagen an der Gesamtrente. Der Faktor Anlageerfolg beinhaltet die Erträge auf das Guthaben vom Kunden. Hier wurden die letzen 3 Jahre betrachtet. Unter dem Faktor Transparenz Test die Informationen die der Versicherer vor Vertragsabschluss dem Kunden bereitstellt. Hierzu wurden 18 Kriterien untersucht.

ComosDirekt (1,3 sehr gut) und Hanse Merkur (1,5 sehr gut) schnitten mit „sehr gut” ab. Die Debeka (1,6 gut) hat diese Auszeichnung knapp verpasst. Mit „gut” schlossen in folgender Reihenfolge ab: Asstel, PBV, Hannoversche Leben, Alte Leipziger, Huk-Coburg, Allianz und Bayern-Vers. nach oben

Riester Fonds-Sparplan:

Bei dieser Variante werden die Beiträge in Aktien, Renten oder Immobilienfonds angelegt. Aktien können sehr hohe Rendite bieten. Um aber von fallenden Kursen nicht zu sehr betroffen zu sein, muss die Anlagestrategie über Jahrzehnte ausgelegt werden, um sie so besser aussitzen zu können. Diese Anlageform ist vor allem bis zum Alter von 45 Jahren sehr interessant.

Bei regelmäßigen Investitionen in Aktien und Rentenfonds durch die monatlichen gleichbleibenden Beiträge wird theoretisch immer zum richtigen Zeitpunkt gekauft, da bei niedrigen Kursen viele Anteile und bei hohen Kursen nur wenige erworben werden (vgl. Monetos). Dies führt zu einer attraktiven Rendite.

Es gibt drei Arten von Fonds in die investiert werden:

Aktienfonds: Hier wird das Geld in Aktien angelegt. Aktien haben die höchsten Renditechance, sind aber auch mehr anfällig für Verluste.

Rentenfonds: In diesem Fall werden die Beiträge in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Das Risiko ist niedriger, aber auch der Gewinn.

Immobilienfonds: Hier werden die Beiträge in Immobilien angelegt. Allerdings seit der Immobilienkrise 2007 in den USA ist sie nicht mehr gleichermaßen zu empfehlen wie davor.

In jungen Jahren wird von der Fondsgesellschaft mehr in risikoreiche Aktienfonds investiert wird. 3-5 Jahre vor dem Ende wird dies in sichere Produkte, wie Rentenfonds oder Immobilienfonds, angelegt. (vgl. Test).

Ab 50 Jahren sollten Sparer nicht mehr in einen Riester-Fondssparplan einsteigen. Eventuelle Aktiencrashs können zu mangelnden Erträgen führen. Anders Problem ist, dass die Fondsgesellschaften gleich nach Vertragsbeginn zur Sicherung übergehen und in Zinspapiere Inverstieren, die aber wenig Rendite bringen. Hier macht ein Riester Banksparplan am meisten Sinn.

Kosten:

Im Gegensatz zu einer Riesterversicherung sind beim Riester Fondssparen lediglich Depotführungsgebühren und Ausgabeaufschläge zu entrichten, aber keine Verwaltungsgebühren (vgl. www.fondssparen-ratgeber.de). Daher ist das Angebot auf dem Markt eher mager, da es für die Banken weniger lukrativ ist.

Ausgabeaufschlag (Agio):

„Der Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr, die beim Erwerb von Fondsanteilen anfällt. [...] Er dient unter anderem der Deckung der Vertriebskosten und variiert erfahrungsgemäß zwischen null und sieben Prozent” (FAZ).

Der Ausgabeaufschlag wird normalerweise auf die monatliche Rate gerechnet und fällt einmalig an (Börse ARD).

Beispiel:

Bei einer 35-jährigen Laufzeit und jährlich 420 EUR Einzahlung kommt man am Ende - bei einer durchschnittlichen Rendite von 6% - auf 138.068 EUR. Wird ein Ausgabeaufschlag von 5% abgezogen, hat der Sparer am Ende lediglich 131.494 EUR zusammen - ein Unterschied von rund 6.500 EUR (vgl. altersvorsorge-rente.t-online.de). Dieser Ausgabeaufschlag kann umgangen werden, wenn der Fonds-Sparplan bei einem freien Fondsvermittler gekauft werden. Mit dem gesparten Geld werden mehr Fondsanteile gekauft, was die zukünftige Rente erhöht (vgl. finanztest 12/2008). Zugleich führe der Riester-Kunde, der den Vertrag über einen freien Vermittler abschließt, das Depot bei der Fondsgesellschaft, der sie auch die Sparbeiträge überweisen. An den Vermittler bezahle der Riester-Sparer nichts.
Die freien Fondsvermittel mit einer relativen breiten Vermittlung sind (siehe Riester-Fondssparpläne Vorsorge mit Rettungsring finanztest 12/2008)

www.avl-investmentfonds.de
www.fonds4you.de
www.fonds-im-netz.de
www.fondsrabatt-mainz.de
www.invextra.de

Alle Fondsvermittler werben mit einem Rabatt von bis zu 100%. Alle fünf wurden von mir angeschrieben, auf welche Summe sich der Rabatt beläuft. Postwendende Antwort kam von „Fondsrabatt Mainz”, die auf Riester Produkte einen Rabatt von 90% Ausgabeaufschlag gewähren.

Test Anbietervergleich:

Finanztest „Riester-Fondssparpläne Vorsorge mit Rettungsring” Ausgabe 12/2008 hat die Riester Fondsparangebote auf dem Markt untersucht. Dafür gab es zwei verschiedene Analysen. Eine fokussiert auf Angebote mit einem Einstiegsalter von 30 Jahren, bei der anderen ist die Zielgruppe 45 Jahre.

Ergebnisse Einstiegsalter 30 Jahren:

Laut dem Testurteil sind mit 30 Jahren die DWS Toprente Dynamik und die UniProfirente von Union Investment die besten Angebote auf dem Markt. Bei beiden Produkten werden bis zu 100 Prozent der Einzahlungen in Aktienfonds

Investiert, was hohe Renditen verspricht. Falls ein derart hoher Aktienanteil zu unsicher wirkt, käme auch die DWS Top - Rente Balance oder das cominvest Förderdepot infrage. Bei cominvest sei allerdings darauf zu achten, dass die Fälligkeit der Laufzeitfonds, die bei cominvest als Sicherung dienen, in etwa mit dem Rentenbeginn zusammenpasst.

Ergebnisse Einstiegsalter 45 Jahren:

Über 40 bleibe risikofreudigen Riester Sparern nur noch die UniProfirente für ein reines Aktieninvestment. Das beste Angebot mit weniger Risiko sei die DWS Toprente Balance. nach oben

Riester Banksparplan:

Wie bei den anderen Riester-Varianten sind auch beim Banksparplan die Beiträge und die staatlichen Zulagen garantiert. Für einen Riester-Banksparplan gilt dieselbe Sicherung wie für Tagesgeld und Sparbücher (vgl. WDR). Dies liegt daran, dass es in der EU Einlagensicherheiten vorgeschrieben werden. Oft sichern sich die Banken auch gegenseitig ab, dies ist vor allem bei Sparkassen, Volks und Genossenschaftsbanken der Fall. Falls alle Stricke reißen, setzt sich die Bundesregierung selbst für die Absicherung ein.

Die Verzinsung bei Banksparplänen ist allerdings meist nicht garantiert, sondern orientiert sich an der allgemeinen Zinsentwicklung.

Es gibt eine Sonderform, wo sich der Zinssatz an der Umlaufrendite bemisst. Die Umlaufrendite wird von der Bundesbank täglich veröffentlicht und beinhaltet die durchschnittliche Verzinsung öffentlicher Anleihen je nach Laufzeit. Stiftung Warentest geht davon aus, dass in diesem Fall die Zinsen vierteljährlich überprüft werden (vgl. Test: Riester-Banksparpläne - Eine faire Altersvorsorge Ausgabe 11/2008). Daher eignet sich ein Banksparplan mit der Bemessungsgrundlage Umlaufrendite vor allem für die älteren Personen, die Zinssteigerungen erwarten. Die meisten Banksparpläne errechnen die Zinssätze nicht anhand der Umlaufrendite. Hier können 1-2 Jahre vergehen, bis die Zinsen angepasst werden. Allerdings kommt hier der Kunde in den Genuss von steigenden Zinsen mit den Jahren und zusätzliche Bonuszahlungen sind auch möglich. Allerdings habt das jede Bank anders, was die Transparenz erschwert.

Die Abschlusskosten bei einem Banksparplan sind gering, es fallen keine Verwaltungskosten an (ZDF). Dies ist ein deutlicher Vorteil zu allen anderen Riesterprodukten, ganz besonders zur Riester Versicherung. Im Gegenzug lässt sich für die Bank nicht viel Geld damit machen. Daher sind die meisten Anbieter Sparkassen oder Volksbanken. Die großen Banken wie die Deutsche Bank, Commerzbank oder Dresdner ist der Banksparplan nicht lukrativ genug und daher nicht im Angebot.

Wechsel:

Ein Riester Banksparplan ist auch ein sehr flexibel einsetzbares Sparmodul. Diejenigen die mit dem Vertrag unzufrieden sind, können einfach den Anbieter wechseln und die Kosten belaufen sich auf 50 EUR- 100 EUR. Verluste wie beim Riestervertrag, aufgrund von hohen Provisionen, gibt es bei dieser Vertragsart nicht.

Für wen geeignet?

Stiftung Warentest geht bei den Spitzenreitern mit einer Rendite von 4,5% pro Jahr aus, bei einer Laufzeit von 25 Jahren (vgl. Test: Riester-Banksparpläne Eine faire Altersvorsorge Ausgabe 11/2008). Die Kosten sind hier schon mit eingerechnet. Die Steuervorteile und Zulagen vom Staat sind hier noch nicht dabei, was die Rendite zusätzlich steigert. Stiftung Warentest empfiehlt ein Banksparplan ab über 40 Jahre, bei Personen die große Flexibilität brauchen, oder bei risikoscheuen Anlegern. Unter 40 Jahre wird ein Riester Fondssparplan empfohlen, da hier die Renditeerwartungen von 8-10% jährlich deutlich über dem Banksparplan liegen.

Test Ergebnisse:

Unter dem Artikel „Riester-Banksparpläne - Eine faire Altersvorsorge” Ausgabe 11/2008 hat Stiftung Warentest 65 Sparpläne untersucht. Für die Beurteilung der Banken ist entscheidend, mit welchen Abschlagen oder Kosten die Bank den Zins an den Kunden weitergibt. Dazu hin wurde das Zins und Boni System untersucht.
Für ältere Sparer seien Volksbank Gronau-Ahaus, die Deutsche Skatbank, Mainzer Volksbank, Landsparkasse Schenefeld zu empfehlen. Diese Banken bieten einen Sparplan mit Bindung an die Umlaufrendite.

Bei jüngeren Sparern seien die Sparkassen, Schwerte, Pfullendorf-Meßkirch und Höxter interessant, da hier auf Bonuszahlungen und Zinstreppen gesetzt wird.
Unter den bundesweiten Anbietern habe die Sparkasse Günzburg-Krumbach für alle Laufzeiten die besten Renditeaussichten. Der zurzeit etwas magere Basiszins von 2,95 Prozent werde mittelfristig mit ziemlicher Sicherheit steigen und durch fest vereinbarte Bonuszinsen zusätzlich aufgepeppt. nach oben

Wohn-Riester:

Riester-Darlehen sind ganz normale Immobilienkredite, für die Kreditnehmer Raten aus Zins und Tilgung zahlen.

Kein anderer Riestervertrag eine höherer garantierte Rendite wie der Wohn-Riester (siehe ARD). Anders zu einem normalen Darlehen ist, dass der Kreditnehmer Zulagen für die Tilgung und Steuervorteile vom Staat erhält. Mit jedem Euro der zur Schuldentilgung eingesetzt wird, werden Zinsen gespart.

Finanztest empfiehlt den Wohn-Riester bei der Eigenheimfinanzierung als erste Wahl, da hohe staatlichen Förderungen möglich sind (Ausgabe Juni 2009).

Voraussetzung:

Seit 1. Januar 2008 kann auch für Wohneigentum staatliche Forderung erhalten werden. Voraussetzung ist, dass selbst in der Wohnung gewohnt wird und dass das Wohneigentum seit 1. Januar 2008 gekauft wurde. Auch für selbstgenutzte Genossenschaftswohnungen - oder Anteile - und für den Erwerb von Dauerwohnrechten, etwa in einem Seniorenheim gibt es die staatliche Zulage (vgl. Bayerischer Rundfunk).

Vorgehensweise:

Bei Ehepaaren werden hierzu zwei verschiedene Darlehensverträge aufgenommen, da beide Anspruch auf die Förderung haben. Die volle Förderung gibt es nur mit diesen beiden Darlehensverträgen. Das gilt auch dann, wenn ein Partner kein eigenes Einkommen hat und nur „mittelbar” zulagenberechtigt ist (vgl. Test: Riester Kredite an der Spitze, Ausgabe Febr./2009).

Steuer:

Bei Riesterprodukten sind in der Ansparphase die staatlichen Zulagen und auch das, was man selbst einzahlt, von Steuer befreit. Jedoch müssen bei Rentenantritt die Auszahlungen versteuert werden. Da es beim Wohn-Riester keine Auszahlungen im Rentenalter gibt (da Wohneigentum), wird ein fiktives Konto angelegt, ein sogenanntes „Wohnförderkonto“. Auf dieses Konto werden die staatliche Förderung und die Tilgungsraten fürs Haus plus 2 % Zinsen pro Jahr registriert. Das gilt auch für Beträge, die aus Geld-Riester-Verträgen entnommen wurden und in die Eigenheim-Finanzierung gesteckt worden sind. Von diesem Konto wird bei Renteneintritt die Steuer nach dem persönlichen Steuersatz berechnet (Bundesministerium der Finanzen). Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bleibt das Wohnförderkonto, selbst wenn die Immobilie mit den Jahren an Wert gewonnen hat. Bei Renteneintritt können alle Steuern auf einmal bezahlt werden und man bekommt dadurch einen Rabatt von 30 % gewährt. Oder man zahlt die Steuern über 17-23 Jahre hinweg ab und bekommt keinen Rabatt (Bundesministerium der Finanzen).

Bestehender Riestervertrag:

Aus bestehenden Riesterverträgen, die vor 2008 abgeschlossen wurden, darf bis Ende 2009 erst dann Geld entnommen werden, wenn 10.000 Euro angespart worden sind. Falls dies der Fall ist, darf das Geld für den Immobilienerwerb entnommen werden oder für die Tilgung eines Darlehens benützt werden (SWR). Bei Neuverträgen ab 2008 können 100% sofort entnommen werden. Ab 2010 fällt die 10.000 EUR Regelung weg und die Entnahme-Situation verbessert sich. Diese Entnahme macht Sinn, da somit weniger Kredit aufgenommen werden muss und so auch weniger Zinsen gezahlt werden.

Umzug, Verkauf, Scheidung, Todesfall:

Todesfall: Bei einem Todesfall kann das Eigenheim weiter bewohnt werden, aber die die Witwe oder der Witwer muss das das Wohn-Förderkonto weiterführen, also die Steuern zahlen.
Scheidung: „Muss nach einer Scheidung ein Riester-Sparer ausziehen, weil der Ex-Partner die Wohnung oder das Haus zugewiesen bekommt, liegt keine schädliche Verwendung vor, so dass Zulagen und Steuererstattungen nicht zurückgezahlt werden müssen” (Wiso).

Verkauf: Das Eigenheim kann auch verkauft werden, allerdings muss innerhalb von 4 Jahren ein neues Objekt erstanden werden, um die Zulagen und Steuerersparnisse vom Staat nicht zurückzahlen zu müssen. Ausnahme: Wenn man das Geld in eine anderen Riester-Vertrag steckt, also in eine Rentenversicherung, einen Fonds oder Banksparplan, dann darf man das bereits bezahlte Fördergeld behalten (siehe SWR).

Umzug: Falls aus beruflichen Gründen ein Umzug ansteht, kann das Gebäude auch vermietet werden. Allerdings muss dieses Eigenheim im Alter als Hauptsitz genützt werden. In diesem Fall bleibt die Förderung erhalten.

Beispielsrechnung Stiftung Warentest:

Stiftung Warentest, Ausgabe vom Febr./2009 „Riester Kredite an der Spitze Ausgabe”, nimmt für die Berechnung ein fiktives Paar, beide 35 Jahre und 1 Kind. Ehemann verdient 50.000 EUR im Jahr und die Frau auf Teilzeitbasis 25.000. Für den Hauskauf benötigt das Ehepaar 200.000 Euro Kredit.

Normales Darlehen:
Bei einem Zinssatz von 5 %, 1,4 Prozent Tilgung und einer Monatsrate von 1.074 EUR wäre ein normales Darlehen zum
Rentenbeginn in 30 Jahren getilgt.

2 Riester Darlehen:
Es werden 2 Riester Darlehen mit 100.000 EUR aufgenommen. Dann bekommen sie für die Tilgung insgesamt 13.700 EUR Zulagen. Zusätzlich sparen sie 18.692 EUR Steuern. Nutzen sie Zulagen und Steuerersparnis für Sondertilgungen, sind sie nach 24 Jahren und 8 Monaten schuldenfrei - mehr als fünf Jahre früher als beim Darlehen ohne Riester mit dessen Restschulden von 60.000 EUR.

Durch die schnellere Tilgung spart das Ehepaar bis zum Rentenbeginn jeden Monat 1.074 EUR an Kreditraten. Legt es das Geld zu einem Zinssatz von 3 % nach Steuern an, hat es pünktlich zur Rente neben dem Haus ein Vermögen von knapp 76.000 EUR.

Nach Rentenbeginn muss das Ehepaar Steuern auf das Wohnförderkonto zahlen - jährlich gut 1.600 EUR bis zum 85. Lebensjahr. Dafür zwackt es 24.359 Euro vom Vermögen ab und legt es in einen Bankauszahlplan an. Die Summe reicht bei einem Zinssatz von 3% (nach Steuern) genau aus, um die Steuern zu begleichen.

→ Das Ehepaar hat zu Rentenbeginn netto 51.497 EUR mehr in der Tasche als bei einer Finanzierung ohne Riester.

Test Ergebnisse:

Stiftung Warentest hat in der Ausgabe von Juni 2009 Riester Kredite für die Eigenheimfinanzierung untersucht. Infrage kommen Kredite mit direkter Tilgung und Kombikredite der Bausparkassen. Von herkömmlichen Darlehen unterscheiden sie sich nur durch die staatliche Förderung.

Die Kombikredite der Bausparkassen Schwäbisch Hall (Fuchs Wohnbaurente), LBS Baden-Württemberg, LBS Bayern und LBS West waren die Testsieger. Bei einer EK-quote von 20%,einem Kredit von 160.000 EUR und 20 Jahren Laufzeit werden Gesamteffektivzinsen von nur 4,26 bis 4,41 % berechnet. Die monatlichen Belastungen liegen bei rund 900 EUR. Um diese günstigen Konditionen zu er erlangen, brauche man allerdings eine Eigenkapitalquote von mindestens 20%. Wie die Kombikredite funktionieren wird im Artikel Bausparen näher erläutert.

Das billigste Riester-Darlehen mit direkter Tilgung und einer vergleichbaren Zinsbindung von 20 Jahren biete die Allianz mit einem Effektivzins von 4,75 %.

–>Ist das Riester-Darlehen nicht mehr als ein Viertelprozentpunkt teurer als ein herkömmliches Hypothekendarlehen, lohne es sich auf jeden Fall (Finanztest Febr./2009).

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Zusammenfassung:

zusammenfassung1

Riesterprodukte wurden von der Verbraucherschutzzentrale Hamburg mit positiv bewertet, obwohl sie meist relativ starr sind. Der Konkurrent die Kapitallebensversicherungen wurde aufgrund der Anlagedauer und niedriger Rendite nicht empfohlen.

Abschließend würde ich sagen, ein Riester Fondssparplan, Riester Banksparplan und ein Wohn-Riester durchaus Sinn machen können. Allerdings würde ich die Hände von einem Riester Versicherung lassen, da hier die Abschlusskosten hoch sind und kaum Rendite winkt.

Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg hat im Juni 2009 eine Broschüre mit dem Titel “Ampelcheck Geldanlage” herausgegeben, welche Geldanlage für Kunden nach den Farben grün, gelb und rot bewertet. Grün ist wie beim Ampelsystem die beste Option und wurde  für Riester-Produkte vergeben.

Andere positive Optionen zur Altersvorsorge seien Anlagen in Gold, Briefmarken oder Kunstgegenschätze. Bundeswertpapiere werden auch als unbedenklich eingestuft (vgl. Süddeutsche).


Fachvokabular:

Unmittelbar förderungsberechtigt: Unmittelbar förderungsberechtigt für Zulagen vom Staat bei Riester Produkten ist derjenige, der Beiträge in die Rentenversicherung zahlt. Dazu zählen neben herkömmlichen Arbeitnehmern auch Zivildienstleistende, pflichtversicherte Selbständige und Arbeitslose, die Arbeitslosengeld oder Hartz IV bekommen. Auch Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen, werden die ersten vier Jahre vom Staat gefördert.

mittelbar förderungsberechtigt: mittelbar förderungsberechtigt für Zulagen vom Staat bei Riester Produkten ist derjenige, der die unmittelbar förderungsberechtigten Anforderung nicht erfüllt, aber mit einer unmittelbar geförderten Person verheiratet ist. Mittelbar förderungsberechtige Personen erhalten ebenfalls Zulagen vom Staat.

Übersparung: Um Steuervorteile auszunützen, kann der Vertrag mit egal bei welcher Riester Variante „überspart” werden. Dies heißt, dass mehr Beiträge wie die 4% vom Bruttoeinkommen eingezahlt werden. Diese Beiträge werden vom Anbieter angelegt und dieser garantiert auch, dass die Beiträge bei Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Da der dazu gezahlte Beitrag keine steuerlichen Zuschüsse mit sich bringt, werden diese jedoch bei der Auszahlungsphase steuerlich begünstigt. Die Erträge aus Übersparung sind zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Diese Steuer-Ersparnis erfolgt nur, wenn die Auszahlung ab einem Alter von 60 Jahren und nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit erfolgt. Sind die Voraussetzungen „12 Jahre Vertragslaufzeit” und „Mindestalter 60 Jahre” bei Auszahlung nicht erfüllt, muss der komplette Ertrag mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Die aus der Überzahlung resultierende Rente kann als Einmalauszahlung bei Rentenbeginn vollständig entnommen werden.

Sparanteil: Die Gesamtverzinsung bei Lebensversicherer bezieht sich nicht auf das gesamte eingezahlte Kapital, sondern nur auf den Sparanteil, der ca. 70% der eingezahlten Beiträge ausmacht. Der Sparbetrag ist niedriger, da hier Verwaltungskosten und die Kosten für den Todesfallschutz schon abgezogen wurden.
Ausgabeaufschlag: Der Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr, die beim Erwerb von Fondsanteilen anfällt. Er dient unter anderem der Deckung der Vertriebskosten und variiert zwischen 0 und 7%.
freien Fondsvermittler: Bei einem freien Fondsvermittler kann der Ausgabeaufschlag um bis zu 100% rabattiert werden. Der Riester-Kunde führt, der den Vertrag über einen freien Vermittler abschließt, das Depot bei der Fondsgesellschaft, der sie auch die Sparbeiträge überweisen. An den Vermittler bezahlt der Riester-Sparer nichts.

Umlaufrendite: Die Umlaufrendite wird von der Bundesbank täglich veröffentlicht und beinhaltet die durchschnittliche Verzinsung öffentlicher Anleihen je nach Laufzeit.

Wohnförderkonto: Dies ist ein fiktives Konto im Zusammenhang mit dem Wohn-Riester. Auf dieses Konto werden die staatliche Förderung und die Tilgungsraten fürs Haus plus 2 % Zinsen pro Jahr registriert. Das gilt auch für Beträge, die aus Geld-Riester-Verträgen entnommen wurden und in die Eigenheim-Finanzierung gesteckt worden sind. Von diesem Konto wird bei Renteneintritt die Steuer nach dem persönlichen Steuersatz berechnet.

3 Antworten zu “Riester Rente”

  1. [...] gebraucht werden, um einen Wohn-Riester Vertrag abschließen zu können, sind im Blog Riester Rente [...]

  2. [...] “Riestern” darf jeder, der Beiträge in die Rentenversicherung zahlt. Wenn 4% des Vorjahreseinkommens (max. 2.100 EUR) eingezahlt werden, gibt es nochmals 154 EUR vom Staat drauf. Für Kinder, die nach 2008 geboren werden, gibt es pro Kind nochmals 300 EUR. Der große Vorteil am „Riestern” ist die Garantie, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen voll zur Verfügung stehen. Ausführliche Infos zur Riester-Rente gibt es in einem weiterführenden Artikel. [...]

  3. [...] Kapital-Lebensversicherung sollte man sicher andere Optionen überlegen. Im Gegensatz dazu kamen Riesterprodukte eindeutig besser weg. Ebenfalls als positiv sahen die Verbraucherschütze Anlagen in Gold, [...]

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