Rürup-Rente
Dieser Artikel geht darauf ein, für welchen Personenkreis die Rürup-Rente Vorteile bietet. Des Weiteren wird die staatliche Förderung mit ihren Bedingungen näher erläutert, wie auch die steuerlichen Konsequenzen je nach Jahrgang. Test-Urteile von Stiftung Warentest werden ebenfalls aufgezeigt, zusammen mit einer kritischen Betrachtung der Rürup-Rente als Option der privaten Altersvorsorge.
Definition:
Die Rürup Rente, auch oft Basisrente genannt, kann Bestandteil der privaten Altersvorsorge sein. Nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte werden vom Staat bei der Altersvorsorge steuerlich begünstigst.
Charakteristika:
Personenkreis:
„Rürupen” darf im Prinzip jeder. Jedoch für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist die Riester Rente aufgrund staatlicher Zulagen meist die bessere Option für die Altersvorsorge. Rürup ist speziell für Selbständige gedacht, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen.
Ebenfalls Beitragszahler in landwirtschaftlichen Alterskassen oder an berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte) dürfen nicht riestern, aber rürupen.
Förderung und Steuer:
Bei der Rürup Rente können Alleinstehende den Höchstbetrag von 20.000 EUR, Ehepaare 40.000 EUR jährlich einzahlen, um die volle Steuererleichterung zu bekommen (Bundesministerium der Finanzen). Diese Summe wird steuerlich begünstigt, da sie als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer angerechnet werden und so dass zu versteuernde Einkommen mindern.
Bei der Berechnung des Höchstbetrags ist darauf zu achten, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen oder an berufsständischen Versorgungseinrichtungen, von den 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR abgezogen werden.
Beispielsrechnung: Ein Arzt verdient 60.000 EUR im Monat und ist Mitglied in einem Versorgungswerk. In dieses Versorgungswerk zahlt er jährlich 10.500 EUR ein. Somit kann er noch 9.500 EUR in die Rürup Rente einzahlen (Höchstbetrag 20.000 EUR - 10.500 EUR).
Bis 2025 können die Beiträge nur zu einem bestimmten Prozentsatz von der Steuer abgezogen werden. Im Jahr 2009 können 68% der Einzahlung in die Rüruprente steuermindernd geltend gemacht werden. Der maximale steuersenkende Betrag beläuft sich auf 13.600 EUR (Höchstbetrag 20.000 EUR x 68%). In den Folgejahren steigt dieser Betrag jährlich um zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 alle Beiträge auch steuerlich absetzbar sind.
Im Gegensatz dazu steigt auch der Steuersatz, mit dem Rente bei Auszahlung besteuert wird. 2005 lag dieser bei 50%, welcher bis 2020 jährlich um 2% wächst. Ab 2020 steigt der Steuersatz nur noch um 1% an. Somit sind bis 2040 alle Auszahlungen voll zu versteuern (vgl. www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de). Dies führt zu einem Problem für die jüngere Generation. Bei Auszahlungen ab 2040 sind alle Beiträge zu versteuern, aber jedoch durften nicht alle Beiträge steuermindernd geltend gemacht werden. In 2009 waren es nur 68%. Somit zahlt der Empfänger zweimal Steuern.
Jahrgänge von 1967 - 1987 fallen bei der Rürup-Rente in eine Doppelbesteuerung.
Zum ersten Mal zahlt er Steuer, da bis 2025 nicht 100% der Beiträge abzugsfähig sind. Dann trifft ihn zum zweiten Mal die Besteuerung bei der Auszahlung, wo nun 100% steuerpflichtig sind. Im Ganzen muss der Empfänger zwar weniger versteuern, weil im Alter der Steuersatz niedriger ist. Jedoch schlägt die Doppelbesteuerung erheblich auf die Rendite. Laut Test trifft diese Falle ab dem Jahrgang 1967 in Kraft. Dagegen entgehen die Jahrgänge ab 1987 dieser Doppelbesteuerungsfalle (Test).
Beispiel: Jahrgang 1970 zahlt 2009 seine ersten Beiträge ein. Bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren, wäre dies das Jahr 2037. Im Jahr 2037 muss er 97% seiner Beiträge versteuern. Jedoch konnte er von 2009-2037 nur im Durchschnitt 90,6% seiner Beitragszahlungen steuerlich geltend machen. Somit hat er einen Verlust von über 6%, die er doppelt besteuert hat.

FAZIT: Somit lohnt sich die Rürup-Rente vor allem für Personen die kurz vor der Rente stehen und einen hohen Einkommensversteuerungssatz haben. Diese Personengruppe muss nur 70-80% bei der Auszahlung versteuern. Da der Steuersatz als Rentner niedriger ist, wie zu Erwerbszeiten, lohnt sich hier ein Vertragsabschluss doppelt.
Voraussetzungen:
Die eingezahlten Beiträge dürfen frühestens mit dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Des Weiteren gibt es keine Einmal-Auszahlungssumme, sondern die Rente wird lebenslang monatlich gezahlt. In der Grundform ist die Rürup-Rente nicht vererbbar und darf auch nicht beliehen, übertragen oder veräußert werden (Bundesministerium der Finanzen). Im Krisenfalle zu kündigen, die Einzahlungen entnehmen und die Förderungen zurückzahlen ist nicht möglich (vgl. SWR1)
Der Vertrag kann jedoch so gestaltet werden, dass es eine Hinterbliebenenrente während der Ansparzeit gibt und/oder während der Rentenzeit. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Verknüpfung zu Rürup ist denkbar. Jedoch muss man sich im Klaren sein, dass diese Versicherungen die monatlich ausgezahlte Summe bei Rentenbeginn erheblich verringern.
Bei finanziellen Engpässen kann der Vertrag auch beitragsfrei gestellt werden. Das heißt, alle bereits eingezahlten Beiträge bleiben erhalten und der Vertrag an sich auch. Diesen Fall sollte man sich vor Vertragsabschluss von der Versicherung durchrechnen lassen. Es gibt Versicherungen bei denen viele Jahre ein Mindestbetrag eingezahlt werden muss, bevor eine Mindestrente garantiert wird. Stellt man vor diesem Zeitpunkt seinen Vertrag auf „beitragsfrei”, kann es sein, dass alle bereits eingezahlten Beiträge eingezogen werden, aber es keine Mindestrente gibt.
Formen der Rürup-Rente:
Die Rürup-Rente kann als klassische Rentenversicherung oder auch als Fondsvariante abgeschlossen werden. Bei der klassischen Rentenversicherung gibt es normalerweise einen garantierten Zinssatz von 2,25% pro Jahr. Hier wird oft in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Bei der Fondsgebundenen Variante gibt es mehr Risiko aber auch Chancen auf höhere Rendite. Unter Umständen könnte es sein, dass bei Renteneintritt weniger Vermögen vorhanden ist, als eingezahlt wurde.
Bei beiden Varianten gibt es von den Versicherern meist eine Überschussbeteiligung. Als Überschussbeteiligung bezeichnet man eine finanzielle Beteiligung des Kunden an den Kapitalerträgen der Versicherungen. Die Versicherungen legen ihr Geld an Kapitalmärkten an. Daher variiert die Überschussbeteiligung, da die Zinserträge oder Kursgewinne auf den Kapitalmärkten je nach Jahr schwanken. Im Finanztest 5/2008 empfiehlt Stiftung Warentest die Bonusrente in der Ansparphase und die volldynamische Variante in der Auszahlungsphase. Bei der klassischen Rentenversicherung errechnet sich die später zu erhaltene Rente aus der Garantierente und der Überschussbeteiligung. Abschluss und Verwaltungskosten mindern die Gesamtrente jedoch auch nochmal.
Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es unterschiedlich hohe Auszahlungen im Rentenalter für Mann und Frau. Da Frauen eine höhere Lebenserwartung haben, ist die monatliche Rentenauszahlung niedriger.
Im Falle einer Pleite der Versicherung sind die Ansprüche der Rürup-Kunden durch Protektor, die Auffanggesellschaft der Lebensversicherer, geschützt (vgl. WDR).
Test-Urteile:
Im Finanztest 5/2008 hat Stiftung Warentest die Rürup-Rente unter die Lupe genommen. Bei diesem Test stand die klassische Versicherung im Focus.
Die Verbraucherschutzzentrale in Hamburg empfiehlt Rürup-Rentenversicherungsverträge bis auf wenige Ausnahmen nicht weiter. Diese werden als undurchsichtig eingestuft und können nicht vererbt oder gekündigt werden. Die Rendite sei mäßig, die Kosten für den Abschluss und die Verwaltung seien hoch (vgl. Süddeutsche).
Bei der Auswahl des Versicherers soll auf die garantierte Mindestrente, sowie auf die Überschussbeteiligung und auf die Abschlusskosten geachtet werden. Die Beiträge sollen jährlich gezahlt werden, da sonst der Versicherer monatliche Zuschläge erhebt. Ebenfalls solle man auf eine dynamische Beitragserhöhung verzichten, da dies die Transparenz verschlechtere.
Bei dem Test wurden die Kriterien Rentenzusagen (45%), Flexibilität (10%), Transparenz (10%) und Anlageerfolg (35%) bewertet.
Mit „sehr gut” wurden die Versicherer CosmosDirekt (1,3), Europa (1,4) und Debeka (1,5) bewertet. Ein „gut” erreichten in absteigender Reihenfolge WGV, Hanse Merkur, Fortis, Hannoversche Leben, Volkswohl Bund, Delta Lloyed, Huk Coburg, SDK, Allianz, Alte Leipziger, DEVK und Zürich Deutscher Herold.
Nur bei der Cosmos Direkt könne ein Anbieterwechsel vorgenommen werden, falls man mit dem Service nicht zufrieden sei.
Vorteile Rürup-Rente:
- Steuerliche Vorteile vor allem bei Besserverdienern
- Rürup-Rente bleibt erhalten bei Hartz 4, bei Verpflichtungen für Unterhaltszahlungen für Kinder und Eltern, bei Insolvenz
Nachteile Rürup-Rente:
- Vertrag darf nicht gekündigt werden
- Zwischen Jahrgang 1960-1987 Doppelbesteuerung
- Darf in Grundform nicht vererbt werden
- Unflexibel, da keine Kapitalauszahlung möglich ist

kaffetrinker sagte:
schoene beispiele.
August 5th, 2009 um 3:51 pm
Versicherungsguide für Absolventen: » Finanzkommune Magazin sagte:
[...] Bei der Rürup-Rente können Alleinstehende den Höchstbetrag von 20.000 EUR, Ehepaare 40.000 EUR jährlich einzahlen, um die volle Steuererleichterung zu bekommen. Diese Summe wird steuerlich begünstigt, da sie als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer angerechnet werden und so dass zu versteuernde Einkommen mindern. Bis 2025 können die Beiträge nur zu einem bestimmten Prozentsatz von der Steuer abgezogen werden (siehe Finanzkommune Rürup-Rente). [...]
August 27th, 2009 um 10:46 am